Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kopp Recycling

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Annahme, Verwertung, Entsorgung, den Transport von Altholz, die Bereitstellung von Containern sowie sonstige Leistungen der Kopp Recycling – Holzverwertung (nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:
- Annahme und Verwertung von Altholz gemäß AltholzV (A I – A IV),
- Stellung und Abholung von Containern,
- Transportleistungen,
- fachgerechte Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag oder Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 4 Deklarationspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu entsorgende Holz vollständig und wahrheitsgemäß zu deklarieren.
(2) Insbesondere sind anzugeben:
- Holzklasse (A I – A IV),
- behandelte, lackierte oder imprägnierte Bestandteile,
- belastete Hölzer (z. B. PCB, Teeröl, Holzschutzmittel).
(3) Enthält das angelieferte Material nicht deklarierte gefährliche Stoffe, trägt der Auftraggeber sämtliche Mehrkosten, Entsorgungs- und Schadensersatzforderungen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, falsch deklarierte Materialien zurückzuweisen oder auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht zu entsorgen.

§ 5 Containerstellung und Mietbedingungen
(1) Container bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Die vereinbarte Standzeit ergibt sich aus dem Angebot. Nach Ablauf der Standzeit können zusätzliche Mietkosten berechnet werden.
(3) Der Auftraggeber sorgt für:
- geeigneten, tragfähigen Untergrund,
- freie Zufahrt,
- erforderliche Genehmigungen bei öffentlicher Aufstellung.
(4) Für Schäden am Container durch unsachgemäße Nutzung, Überladung oder Fremdeinwirkung haftet der Auftraggeber.

§ 6 Beladungsvorschriften
(1) Container dürfen ausschließlich mit dem vereinbarten Material befüllt werden.
(2) Eine Überladung oder seitliche Überhöhung ist unzulässig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Abfuhr bei Überladung zu verweigern oder Mehrkosten zu berechnen.

§ 7 Haftung für Be- und Entladen
(1) Das Be- und Entladen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die beim Be- oder Entladen entstehen, sofern diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer oder dessen Personal durchgeführt werden.
(3) Erfolgt die Beladung durch den Auftraggeber oder durch Dritte, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Schäden durch Überladung oder falsche Gewichtsverteilung,
- Schäden an Fahrzeugen, Maschinen oder Grundstücken,
- Personen- oder Sachschäden infolge unsachgemäßer Beladung.
(5) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Gefahrübergang und Eigentumsübergang
(1) Bei Anlieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftragnehmer über.
(2) Mit Annahme des Materials geht das Eigentum am Altholz auf den Auftragnehmer über.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Material entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 10 Haftung allgemein
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, extreme Witterung, Verkehrssperrungen) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.
(2) Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 12 Annahmeverweigerung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialien abzulehnen, wenn:
- sie nicht dem vereinbarten Holztyp entsprechen,
- Gefahrstoffe enthalten sind,
- gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 13 Verbraucherhinweis (nur bei Privatkunden)
Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
Ein Widerrufsrecht kann gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein, wenn die Leistung individuell erbracht oder vollständig ausgeführt wurde.

§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 15 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


 

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